Tätigkeitsspektrum  

Unsere Projekte umfassen folgende Tätigkeiten: 

Faunistische Untersuchungen und Konfliktanalysen

Die Untersuchungen umfassen eine Vielzahl von Artengruppen mit dem Schwerpunkt auf der Ordnung der Fledermäuse sowie anderen Säugetiergattungen, Vögel, Amphibien und Reptilien. Hierbei werden die betreffenden Artengruppen u.a. hinsichtlich Vorkommen, Vorkommensstärke, räumlicher Verteilung usw. detalliert untersucht und das Konfliktpotential bezüglich eines geplanten Vorhabens analysiert und bewertet. Die detaillierte Auflistung der von uns untersuchten Tiergruppen ist dem Unterpunkt "Artengruppen" zu entnehmen.

Monitoring  

Bei populationsökologische Untersuchungen der aufgeführten Artengruppen werden die geplanten Vorhaben betreffend ihrer Eingriffswirkung analysiert und bewertet und falls notwendig Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen müssen anschließend hinsichtlich ihres Erfolgs in einem Monitoring überprüft werden, um entweder die Effizienz der gewählten Maßnahmen nachweisen und gegebenenfalls anpassen zu können oder um Prognoseunsicherheiten zu beseitigen und etwaige, behördlich festgelegte Betriebseinschränkungen zu optimieren. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei auf Windkraftplanungen, Straßenplanungen und FFH-Managementplänen.

Artenschutzbeiträge

Bei Eingriffsvorhaben ist i.d.R. die Durchführung eines Artenschutzbeitrages (ASB, sAP) notwendig, um zu überprüfen ob durch bau-, anlagen- oder betriebsbedingte Wirkungen des Vorhabens die Verbotstatbestände des §44 BNatSchG Abs. 1 betroffen sind. Hierbei erfolgt eine Erfassung aller planungsrelevanten Arten und die Durchführung einer Konfliktanalyse hinsichtlich der Erfüllung der Verbotstatbestände. Ist einer der Verbotstatbestände betroffen können Vermeidungs- oder vorgezogene  Ausgleichsmaßnahmen empfohlen werden.  Unser Büro begleitet kontinuierlich den Vorhabensträger von der Erfassung bis zur Umsetzung des Projektes.

Konfliktanalysen für Gebäudeabrisse 

Bei einem geplanten Gebäudeabriss ist i. d. R. zu überprüfen inwieweit durch das Vorhaben geschützte Arten, insbesondere Fledermäuse und Brutvögel, betroffen sind. Es erfolgt eine Einschätzung des Konfliktrisikos einhergehend mit einer Empfehlung potentieller Vermeidungs-, Verminderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen (siehe auch ökologische Bauüberwachung).

Ökologische Bauüberwachung  

Bauliche Vorhaben wie z.B. Gebäudeabrisse, Baumfällungen, Straßenbau oder vergleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind meist mit erheblichen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft verbunden und müssen entsprechend des BNatSchG hinsichtlich ihrer Folgewirkungen untersucht und bewertet werden. Dazu erfolgt sowohl vor Maßnahmenbeginn als auch während der Maßnahmenausführung eine ökologische Baubegleitung durch eine fachkundige Person. Hierbei wird in enger Kooperation mit dem Vorhabenträger eine umweltverträgliche Baudurchführung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden angestrebt.  

Biotoptypenkartierung und –beschreibung  

Um die Bedeutung eines Gebietes für den Naturhaushalt bewerten zu können, müssen alle vorkommenden Lebensräume in diesem Gebiet erfasst, kartiert und hinsichtlich der Vegetation, abiotischen Faktoren, Nutzungsform, Flora und Fauna u.ä.. charakterisiert werden.  

Umsiedlung und Umsetzung  

Eine Umsiedlung oder Umsetzung kann und darf rechtlich erst dann erfolgen, wenn Vermeidungsmaßnahmen enstprechend §15 BNatschG nicht zumutbar sind, Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbote nach §44 BNatschG durch CEF-Maßnahmen nicht verhindert werden können und wenn eine Ausnahmegenehmigung nach §45 BNatschG vorliegt. Diese wird i.d.R. nur erteilt, wenn es zwingende Gründe öffentlichen Interesses gibt, keine zumutbare Alternativen existieren und der Erhaltungszustand der betroffenen Populationen nicht verschlechtert wird. Um eine Verschlechterung zu vermeiden, können Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes der Population (FCS-Maßnahmen) durchgeführt werden, zu denen u.a. die rechtlich zu unterscheidenden Umsiedlungen oder Umsetzungen gehören. Während des gesamten Planungs- und Vorhabenprozesses kann eine spezifische artenschutzrechtliche Betreuung realisiert werden und der Erfolg der Maßnahme durch ein Monitoring kontrolliert werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei u.a. auf Zauneidechsen und Fledermäusen.